Ehrungsordnung des Mihlaer Carneval Club e.V. und Auszeichnungsordnung

 

§ 1 Anerkennung von Leistungen, Verdiensten und Vereinstreue

Der Verein ehrt seine Mitglieder durch Verleihung der Ehrenmitgliedschaft.

1. herausragende Leistungen um den Mihlaer Carneval Club .V.,

1.1. Voraussetzung für diese Ehrung können sein :

langjährige  ununterbrochene aktive Mitgliedschaft im Verein
besondere herausragende Erfolge bei tanzsportlichen Wettkämpfen

1.2. Über die vorgenannten Voraussetzungen entscheidet der Vorstand.

 

2.  besondere Verdienste

Besondere Verdienste werden erworben durch langjährige Ausübung eines Ehrenamtes

2.1. als Mitglied des Erweiterten Vorstands,

2.2. Mitglied eines Abteilungsvorstands,

2.3. Betreuer oder ehrenamtlicher Übungsleiter einer Jugendgruppe

 

3. langjährige Treue als Vereinsmitglied

 

4. Die Ehrungen erfolgen durch den Vorstand in der Regel am 11.11. oder zu einer Prunksitzung.

 

§ 2 Ehrung von Förderern

Personen und Unternehmen, die sich durch besondere Leistungen oder finanzielle Zuwendungen um den Verein verdient gemacht haben, können geehrt werden, auch wenn sie nicht Mitglied des Vereins sind.

 

§ 3 Persönliche Ehrentage

Bei persönlichen Anlässen  gratuliert oder kondoliert der Verein in angemessener Weise.

 

§ 4 Besondere Anlässe

1. Anlässlich von besonderen Ehrentagen des Vereins, z.B. Jubiläen, Einweihungen etc. können außerdem geehrt werden:

1.1. Mitglieder, wenn Sie sich außer den in § 1 geregelten Fällen um den Verein verdient gemacht haben

1.2. Nichtmitglieder, die sich um den Verein in besonderer Weise verdient gemacht haben.

2. Über Art und Umfang der Ehrungen ist in Abstimmung mit dem Vorstand ein  Beschluss des Elferrates herbeizuführen.

3. Pro Anlass sollten max. 5 Personen geehrt werden

 

§ 5 Ehrungen können beantragt werden

1. durch das betroffene Mitglied

2. durch ein Mitglied

3. durch den Vorstand

 

§ 6 Entscheidung

1. Über eine Ehrung entscheidet der Vorstand auf der verbindlichen Grundlage dieser Ehrungsordnung.

2. Jeder Antragsteller hat das Recht, bei Ablehnung seines Antrags den Vorstand anzurufen, der nach Anhörung des 1. Vorsitzenden entscheidet.

 

§ 7 Kosten

Die Kosten für Ehrungen dürfen pro Person den Fünfjahresbeitrag (Höchstbeitrag) nicht übersteigen

 

§ 8 Richtlinien

Die Anlagen 1, 2 und 3 , sowie die Auszeichnungsordnung des LTK sind als Richtlinien Bestandteil dieser Ehrungsordnung.

 

§ 9 Inkrafttreten

Die Ehrungsordnung am Tag der Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.

 

Anlage 1 - Ehrungen für Verdienste

 Mit der Ehrenmitgliedschaft

  Ehrenamt  

  1. Ausübung eines Ehrenamtes 10 Jahre
  2. Förderer  -             1500 € Spende innerhalb eines Jahres

                                   2500 € Spenden Kumuliert fünf Jahre

                                   4000 € Spenden Kumuliert  zehn Jahre

  1. ab einer ununterbrochenen aktiven Vereinszugehörigkeit von mindestens 25 Jahre
  2. erreichte Landesmeisterschaft oder deutsche Meisterschaft

   

Anlage 2 - Ehrungen zu persönlichen Anlässen  

 Präsent, Aufmerksamkeit

 Ehrung

 Termin

 Antragsteller

 Verantwortlich

   

Konfirmation / Jugendweihe / Kommunion / Firmung

Präsent in Höhe von ca.20 €

Vorstand

Zum Anlass

Jugendwart

Schriftführer

   

Zum 50., 60.Geburtstag,

Präsent in Höhe von ca.20 €

Vorstand

Zum Anlass

Vorstand

stellv. Vorsitzender

 

Zum 65., 70., Geburtstag,                                           Zum 75., 80., 85. usw. Geburtstag,

Präsent in Höhe von ca.20 €                                          Präsent in Höhe von ca.25 €

Vorstand                                                                     Vorstand

Zum Anlass                                                                 Zum Anlass

Schriftführer                                                                 Schriftführer

stellv. Vorsitzender                                                       stellv. Vorsitzender

   

Hochzeit / Silberhochzeit / goldene Hochzeit etc.

Präsent in Höhe von ca.30 €

Vorstand

Zum Anlass

Vorstand

stellv. Vorsitzender

 

Tod eines Mitgliedes

Gebinde in Höhe von ca. 75 €

Vorstand

Zum Anlass

Vorstand

stellv. Vorsitzender

 

Tod eines Angehörigen 1. Grades von einem Mitglied

Gebinde in Höhe von ca. 25 €

Vorstand

Zum Anlass

Vorstand

stellv. Vorsitzender

 

Anlage 3 – Ehrungen zu Vereinsjubiläen

  Präsent, Aufmerksamkeit

 Ehrung

 Termin

 Antragsteller

 Verantwortlich

   

Ab dem 25. Vereinsjubiläum; danach alle 5 Jahre

Präsent in Höhe von ca.25 €

Vorstand

Zum Anlass

Vorstand

Vorsitzender

 

LANDESVERBAND

THÜRINGER KARNEVALVEREINE E.V.

Mitglied im Bund Deutscher Karneval e.V.

 Sitz: Erfurt

Tellstrasse 7

99094 Erfurt

Tel/FAX: (0361) 3 45 00 85

 

AUSZEICHNUNGSORDNUNG

 STAND: 31.März 2001

4. Narrenkongreß

in Ilmenau

 

§ 1

Verdienstorden „Thüringer Löwe“

1.  Zur Ehrung von verdienstvollen Mitgliedern  verleiht der LTK  einen Verdienstorden (VO) in drei Stufen für langjährige Tätigkeit im Karneval .

       

a) 1. Stufe    Bronze

    für 11-jährige aktive Tätigkeit im Komitee / Vorstand des Vereins / Verbandes oder in den Ausschüssen des LTK

b)  2. Stufe   Silber

    für 22-jährige ununterbrochene Tätigkeit als gewähltes  Vorstandsmitglied des Vereins / Verbandes oder in den Ausschüssen des LTK

c)  3. Stufe   Gold

    für 33-jährige ununterbrochene Tätigkeit als gewähltes  Vorstandsmitglied des Vereins / Verbandes  oder in den Ausschüssen des Landesverbandes

 

2. Die Anträge auf Verleihung des VO des LTK sind vom Vereinsvorstand mit tabellarischer Begründung bis 31. August eines Jahres in der Geschäftsstelle formgebunden einzureichen   Anlage: „Antrag zur Auszeichnung“ Die Kosten in Höhe von 20,- Euro / Stück mit Urkunde trägt der Verein.

Dazu ist ein Verrechnungsscheck dem Antrag beizufügen, soweit dem LTK keine Einzugsermächtigung für finanzielle Abwicklungen erteilt ist.

 

3. Der Präsident des jeweiligen Vereins wird befugt, den Orden mit Urkunde im Auftrage des Präsidiums des LTK zu überreichen. Die Auszeichnung in Gold wird nach Möglichkeit von einem Mitglied des LTK-Präsidiums vorgenommen.

 

4. Auf Beschluß des LTK-Präsidiums kann der Verdienstorden fördernden und Ehrenmitgliedern verliehen werden. Die Vergabe des Ordens wird registriert.

 

§ 2

Orden „Dank und Anerkennung“

1. Zur Ehrung von Vereinen und deren Mitglieder stiftet der LTK den Orden „Dank und Anerkennung“. Er wird in einer Stufe verliehen.

Der Orden soll sowohl Verdienste für den Verband als auch Verdienste um das Brauchtum im Verein anerkennen. Seine Verleihung soll an besondere 

         Anlässe gebunden sein:

- Runde Geburtstage ab 50 Jahre

- Jubiläen der Vereine oder des Verbandes

- Herausragende Leistungen in der Jugendarbeit

- Besondere Leistungen für den Verein und das Brauchtum

- Besondere Leistungen für den Verband.

 

2. Der Orden stellt das Thüringer Wappentier des Verbandes - über einer Schleife die Aufschrift „Landesverband Thüringer Karnevalvereine e.V.“ - farbig dar. Auf der Platte ist der Schriftzug „Dank und Anerkennung“ goldfarbig  poliert - über einem Lorbeerzweig erhöht - angeordnet. Die dazugehörige Anstecknadel ist ein Abzeichen „LTK“ - mit Eichenlaub und Similisteinen verziert.

 

3. Die Anträge auf Verleihung sind bis zum  31.08. des Jahres in der Geschäftsstelle formgebunden einzureichen. Anlage: „Antrag zur Auszeichnung“

          Antragsberechtigt sind:

- das Präsidium des LTK

- die Ausschußvorsitzenden des LTK

- die Präsidenten/Vorsitzenden der Vereine.

 

1.    Die Kosten des Ordens trägt der antragstellende Verein/Verband. Dazu ist ein Verrechnungsscheck in Höhe von 30,- Euro / Orden dem Antrag beizufügen, soweit dem LTK keine Einzugsermächtigung erteilt wurde.      

6. Die Verleihung übernimmt der Vorstand des antragstellenden Vereins.  

§ 3

LTK - Fahnenschleife für Tanzmeisterschaften  

Für Ausrichter und Sieger der Thüringer Meisterschaften in den karnevalistischen Tänzen stiftet der LTK eine Fahnenschleife. Sie wird am Tag der Meisterschaften überreicht. Die Kosten trägt der Verband.  

§ 4

Ehrenteller

Für Vereinsjubiläen stiftet der LTK einen Ehrenteller mit dem Wappen des Verbandes. Die Verleihung übernimmt der Verband auf Antrag. Kosten entstehen nicht. Antragsberechtigt sind Vereine die auf ein  besonderes  Jubiläum verweisen können: 25;  33;  44; 50  Jahre.

Die Anträge sind bis zum 31.08. des Jahres in der Geschäftsstelle formgebunden einzureichen. (Anlage: „Antrag auf Auszeichnung“)

 

§ 5

Großer Verdienstorden

    Aus Anlaß seines zehnjährigen Bestehens stiftet der LTK den Großen Verdienstorden für Verdienste um das fastnachtliche Brauchtum (GVO).      

      1.  Der Orden stellt den Thüringer Löwen (nach §1) dar, der Überhang besteht aus einer mit Simili-Steinen verzierten Narrenkappe.           

      2. Der Orden wird in zwei Sufen verliehen:

Stufe 1     Silber

Stufe 2     Gold  

      3.  Der Orden darf nur an aktive Mitglieder des Vereins / Verbandes verliehen werden.

      3.1  Die Verleihung der

Stufe 1 (Silber) erfolgt an:

a) gewählte Präsidiums- / Vorstandsmitglieder in einem Verein des LTK

b) Tanzgruppenleiter oder Trainer in einem Verein des LTK

c) Vorstands-  oder Ausschußmitglieder im LTK,

              die mindestens 20 Jahre in ununterbrochener Folge tätig sind. Zeiten für die Tätigkeit im LTK-Vorstand werden hinzugerechnet Der Orden kann nur einmal  an den Ordensträger verliehen werden.  

      3.2  Die Verleihung der

Stufe 2 (Gold) erfolgt an:

a) Präsidenten

b) Vizepräsidenten

c) Schatzmeister

              die mindestens 25 Jahre in ununterbrochener Folge tätig sind. Zeiten für die Tätigkeit im LTK-Vorstand werden hinzugerechnet. Der Orden kann nur einmal  an den Ordensträger verliehen werden.  

      4. Anträge mit ausreichender Begründung sind  bis zum 31.08. d.J. an die Geschäftsstelle zu richten.

      5. Die Auszeichnung erfolgt jährlich zum Präsidententreffen / zum Narrenkongreß  oder ähnlichen zentralen Anlässen.

      6. Die Kosten des Ordens trägt der Verband. Der Orden wird in einer limitierten Anzahl pro Jahr verliehen. Die Anzahl bestimmt das geschäftsführende Präsidium.  

§ 6

BDK-Orden                                      

Der BDK verleiht Verdienstorden in zwei Stufen. Auf der Grundlage der Satzung (BDK-Broschüre) sind Verdienstorden des BDK  über die LTK- Geschäftsstelle  mit dem dafür vorgesehenen  besonderen  Vordruck zu beantragen. Dem Antrag ist ein Verrechnungsscheck über 125-DM (Silber), bzw. 150,- DM (Gold) beizulegen. Antrräge sind bis zum 29.08. d.J. in der Geschäftsstelle vorzulegen.

 

§  7

Gardeorden  

Der Landesverband stiftet für verdienstvolle Arbeit in den tanzenden Formationen den Gardeorden.  

      1.  Der Damenorden hat die Form eines Kreuzes mit aufgesetztem Tanzmariechen an einer Schleife

      2. Der Orden darf nur an aktive Gardemitglieder verliehen werden, die mindestens 10 Jahre als Mariechen oder in der Garde eines Mitgliedsvereins tanzen.

       3.Die Kosten des Ordens  trägt der antragstellende Verein. Dazu ist ein Verrechnungsscheck in Höhe von 8,- Euro / Orden dem Antrag beizufügen, soweit keine Einzugsermächtigung erteilt ist.

       4. Die Verleihung übernimmt der Vorstand des antragstellenden Vereins.  

                                                                                                              § 8

Ehrennadel des Verbandes  

Der Landesverband ehrt Vereinsmitglieder, die sich um die Pflege des Brauchtums  verdient gemacht haben, mit der Ehrennadel  des Verbandes.  

1.        Die Ehrennadel stellt die Buchstaben „LTK“ auf poliert auf gesandetem Untergrund dar.

2.        Die Ehrennnadel wird in zwei Stufen verliehen:

 

Stufe 1  / Silber   

für    mindestens 5 Jahre aktive Tätigkeit im Verein

         für  mindestens 3 Jahre im LTK-Vorstand/Ausschüssen

 

Stufe 2  /  Gold    

für   mindestens 10 Jahre aktive Tätigkeit im Verein

für  mindestens  6  Jahre im LTK-Vorstand/Ausschüssen

 

3.        Die Auszeichnung erfolgt durch den antragstellenden Verein an ordentliche Mitglieder.

4.         Die antragstellende Gesellschaft/Verein muss mindestens 5 Jahre Mitglied im LTK sein. Stichtag 23.06. des Jahres.

5.        Es können nicht mehr als 3 Ehrennadeln pro Jahr und Verein beantragt werden. Jubiläumsgesellschaften mit 22, 25, 33, 44, 50,55 usw. können bis zu 5 Ehrennadeln pro Jahr beantragen.

6.        Die Verleihung muss bis 31.08. des Jahres beantragt werden. Grundlage ist das Antragsformular für LTK-Orden.

7.        Die Kosten sind vom antragstellenden Verein zu tragen. Der Preis/Nadel beträgt 5 €.

 

 

 

Erfurt, 31.03.2001

 

Danz

Präsident